Todtnau – Bauleitplanung Hängebrücke

Todtnau – Bauleitplanung Hängebrücke

Spektakuläre Touristenattraktion mit Aussicht

Auftraggeberin: Hängebrücke Todtnau GmbH & Co. KG
Aufgabe: Bauleitplanung und Umweltplanung der Hängebrücke 
Planungszeitraum: 10/2019 bis 10/2021
Fertigstellung: 2023

Ausgangslage

Die in der Region Südschwarzwald gelegene Stadt Todtnau möchte oberhalb des Todtnauer Wasserfalls die baurechtlichen Voraussetzungen für eine ca. 450 m lange Fußgängerhängebrücke schaffen. Die Planungskosten sowie den Bau der Brücke übernimmt die Hängebrücke Todtnau GmbH & Co. KG. Mit dem Bau der Hängebrücke wird das bestehende Erholungsangebot naturverträglich erweitert, neue Rundwanderwege können erschlossen werden. Die Brücke soll als Stahlseilkonstruktion ohne weitere Stützpfeiler errichtet werden, so dass mit Ausnahme der Brückenköpfe und Abspannpunkte keine weiteren Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgen.

 

Planerische Leistungen

  • Änderung des Flächennutzungsplans
  • Aufstellen eines Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen
  • Ausweisen des Plangebiets als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hängebrücke“
  • Im Rahmen der Umweltprüfung: erstellen eines Umweltberichts mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Durchführen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
  • Antrag auf Waldumwandlung gemäß §§ 9 und 11 Landeswaldgesetz
  • Natura 2000-Vorprüfung
  • Antrag auf Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG von der Verordnung des Naturparks „Südschwarzwald“ (Schutzgebiets-Nr. 6)
  • Antrag auf Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG von der Verordnung des Naturdenkmals „Wasserfall (Todtnauer/Todtnauberger Wasserfall)“ (Schutzgebiets-Nr. 83360870001)

 

Ergebnis

Durch den Bau der Hängebrücke entstehen zwar Beeinträchtigungen, die in ihrer Gesamtheit jedoch kein erhebliches Risiko für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und ggf. Luft/Klima darstellen. Denn die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange können mit geeigneten Kompensationsmaßnahmen außerhalb des geplanten Gebietes ausgeglichen werden. Durch die filigrane Bauweise der Brücke sowie deren Positionierung und den Verzicht auf nächtliche Beleuchtung kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes deutlich vermindert werden.

Datum
Kategorie
Artenschutz, Bauleitplanung, Umweltplanung